Wurstwaren können nach den Herstellungsverfahren in drei Gruppen eingeteilt werden und zwar Rohwurst, Brühwurst und Kochwurst. Kochwurst steht für Wurstwaren, deren Zutaten größtenteils vor der Produktion zur Wurstmasse gegart wurden. Durch die verschiedenen Bindungen können je nach Zutaten Streichwürste, Sülze und Blutwurst hergestellt werden. Brühwurst bezeichnet Wurstwaren, die bei der Produktion hitzebehandelt werden. Das erhitzen der Brühwurst kann durch Brühen, Braten, Backen und ähnliches erreicht werden. Bei der Brühwurst ist im Gegensatz zur Rohwurst das im Wurstbrät enthaltene Muskeleiweiß durch die Wärme geronnen, wodurch eine feste Struktur entsteht. Durch diesen Vorgang wird die Brühwurst schnittfest. Die Festigkeit bleibt bei dieser Wurst auch beim erneuten Erwärmen erhalten, anders als beispielsweise bei der Kochwurst. Bei Rohwurst wird schnittfeste Rohwurst und streichfähige Rohwurst unterschieden.
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Ähnliche Themenbereiche wie Fleischereien, Metzgereien und Catering können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden. Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches für Fleisch und Fleischerzeugnisse können beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Abkürzung: BMELV) eingesehen werden.