Unter Winterdienst versteht man in erster Linie die Erfüllung der Verpflichtung zur Erhaltung der Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen und Wegen nach den einzelnen Straßengesetzen der Länder, und der aus diesen folgenden satzungsrechtlichen Regelungen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Die Verpflichtung zur Leistung des Winterdienstes kann unter anderem den Kommunen, aber auch natürlichen Personen obliegen. Durch die Nutzung spezieller Wettervorhersagen ist ein differenzierter Winterdienst möglich, bei dem Straßenglätte, zum Beispiel durch Streusalz, präventiv bekämpft werden kann. Anbieter von Geräten zur Schneeräumung sind zum Beispiel in Erlangen, Berlin, Bremen, Würzburg, München, Aschaffenburg, Wuppertal oder Stuttgart zu finden. Bei übermäßigen Schneefall werden mittels Schneepflügen oder Schneefräsen und zum Teil auch von Hand mit Schneeschaufeln, die Verkehrswege wieder befahrbar, beziehungsweise begehbar gemacht. Bei Glätte wird Splitt, Salz oder ein Gemisch gestreut, häufig wird auch sogenanntes Feuchtsalz angewandt. Dabei wird Streusalz unmittelbar vor dem Ausbringen mit Salzlösung befeuchtet, wodurch sich die Salzverluste verringern. Die damit erzielbare Salzeinsparung wird mit 20 bis 30 % beziffert, allerdings wird reine Salzlösung in Deutschland nur noch ausnahmsweise angewandt. Man unterscheidet die Begriffe Schwarzräumung und Weißräumung, wobei Schwarzräumung bedeutet, dass die Fahrbahn nahezu vollständig von Schnee und Eis befreit wird. Dieses Verfahren ist sehr zeit- und kostenintensiv, weshalb man vielerorts dazu übergeht die Weißräumung anzuwenden. Bei ihr wird der Schnee festgefahren, und bildet eine feste Decke, und in diese Schneedecke wird dann Splitt gestreut, um die Griffigkeit herzustellen. Beim Aufbringen des Streugutes mit Hilfe des Streugerätes stellen Streudichte und Streubild wichtige Parameter für die spätere Nutzung dar.
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