Stiftungen

Stiftungen können in der heutigen Zeit sowohl als juristische Personen (rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts), als auch in Trägerschaft eines entsprechenden Treuhänders (nichtrechtsfähige, unselbstständige, treuhänderische oder fiduziarische Stiftung) in Deutschland errichtet werden. Stiftungsähnliche juristische Personen können außerdem in der speziellen Rechtsform der so genannten Stiftungs- GmbH, der Stiftungs- AG oder des Stiftungs-Vereins vom Stifter errichtet werden. Die unterschiedlichsten Stiftungen finden sich in nahezu jeder Stadt, wie beispielsweise Zürich, Basel, Augsburg, Hamburg, Kiel und Magdeburg. Im Unterschied zu einer herkömmlichen Körperschaft, die durch ihre mitgliedschaftliche Struktur stark geprägt ist, und zu einer Anstalt, die Benutzer hat, sind rechtsfähige Stiftungen durch ihr jeweiliges Vermögen charakterisiert und beziehen sich gegebenenfalls auf Begünstigte, so genannte Destinatäre. Steuerrechtlich gelten die meisten Stiftungen in Deutschland als Steuersubjekt und unterliegen damit unter anderem der Körperschaftsteuer, wenn die Stiftungen nicht als gemeinnützige Stiftungen sowieso davon befreit sind. Stiftungen können heutzutage zu jedem legalen Zweck errichtet werden, der das Gemeinwohl (strikt zu unterscheiden von der steuerlichen Gemeinnützigkeit) im Sinne des Gesetzgebers nicht gefährdet (Paragraph 80 Absatz 2 BGB).

Um mehr über die verschiedenen Formen und rechtliche Grundlagen der Stiftungen zu erfahren, können Internetpräsenzen wie diese aufgesucht werden.

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Stiftung Arkadis

Aarauerstrasse 10, Olten

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädische Praxis, Psychomotorische Therapie, Heilpädagogischer Dienst, Medizinisch-therapeutischer Dienst, Logopädie, Neonatologie , Familienberatung , Heilpädagogen

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