Als Selbstverteidigung wird im Allgemeinen die Vermeidung und die Abwehr von Angriffen auf die psychische und physische Unversehrtheit eines Menschen bezeichnet, wobei bei der Verteidigung gegen psychische Attacken auch von Selbstbehauptung gesprochen wird. Die Selbstbehauptung ist das entsprechende Nomen zu "sich behaupten". Die Abwehr eines Angriffs wird erforderlich, wenn Vermeidung und Abschreckung nicht funktioniert haben beziehungsweise dem Angegriffenen gar keine Zeit mehr dafür bleibt. Kann die Situation durch die Polizei oder Rechtsanwälte geregelt werden, spricht man nicht mehr von Selbstverteidigung, sondern gegebenenfalls von Selbstjustiz. Anbieter von Kursen für verschiedene Formen der Selbstverteidigung und des Kampfsports finden sich zum Beispiel in Hannover, Wolfratshausen, Bielefeld, Bremen, Oldenburg und Hamburg. Unter dem juristischen Begriff Notwehr sind Maßnahmen zusammengefasst, die einen gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff von sich oder einer anderen Person abwenden. Es gilt ebenfalls als Notwehr, wenn Gegenstände und andere Rechtsgüter vor gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffen geschützt werden. Die Art der Selbstverteidigung muss so gewählt werden, dass der Angriff sicher und endgültig abgewendet werden kann und der Verteidigende muss kein Risiko eingehen, wenn ein weniger schweres Mittel nicht mit Sicherheit zum Erfolg führen würde. Das Selbstverteidigungsrecht ist auch im Völkerrecht in den Genfer Konventionen verankert, doch Staaten wie die USA, finden immer wieder Gründe, sich nicht daran halten zu müssen.
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