Rohrleitungen dienen dem Transport von Fluiden. Bestimmte konstruktive Festlegungen für Rohrleitungen wie Nenndruckstufe, Werkstoffe, Dichtungen usw. werden in Rohrklassen definiert. Je nach Temperatur kann eine Wärmeisolierung, Kälteisolierung oder eine Rohrbegleitheizung oder -kühlung der Rohrleitung erforderlich sein. Rohrleitungen müssen im Zuge der Anlagensicherheit (Betriebssicherheit) gewartet werden. Dies gilt insbesondere für Rohrleitungen, die physikalische Eigenschaften wie einen bestimmten Reibungskoeffizienten oder Wärmedurchgangskoeffizienten erfüllen müssen. Besondere Vorschriften gelten für druckbelastete Rohrleitungen und die Durchflussmedien. Rohrleitungen mit einem inneren Überdruck von mehr als 0,5 bar für entzündliche, leichtentzündliche, hochentzündliche, ätzende, giftige oder sehr giftige Gase oder Flüssigkeiten sind überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung und müssen durch Überwachungsstellen oder befähigte Personen vor Inbetriebnahme und innerhalb bestimmter Fristen geprüft werden. Rohrleitungen mit einem zulässigen inneren Betriebsdruck von über 0,5 bar gelten als "Druckgerät" und dürfen nur in Übereinstimmung mit der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG in Verkehr gebracht werden.
Unternehmen die im Rohrleitungsbau tätig sind, sind beispielsweise in Bochum, Stuttgart, Witten, Mülheim, Potsdam oder Berlin ansässig.
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