Die Aufgabenbereiche eines Podologen bzw. einer Podologin sind vielfältig und umfasst Aspekte der Chirurgie, Diabetologie, Dermatologie und Orthopädie. Die Podologie der heutigen Zeit beinhaltet präventive und kurative therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß eines Menschen. Der Podologe bzw. die Podologin ist laut dem Podologengesetz (Abkürzung: PodG) als so genannter medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert worden. In der BRD regeln das PodG und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologen und Podologinnen die Ausbildung. Die Podiatrie ist das medizinische Fachgebiet, das sich mit der Behandlung von Krankheiten des Fußes, mit der Anatomie des Fußes, der Physiologie des Fußes und der Pathophysiologie des Fußes beschäftigt. Podologen arbeiten in der Regel als selbständige Leistungserbringer in eigenen Podologiepraxen, als Mitarbeiter in einer Gemeinschaftspraxis oder als Angestellte in speziellen Fußambulanzen. Oftmals arbeiten Podologen auch mit anderen Ärzten, Orthopädie-Schuhmachern, Ergotherapeuten oder Physiotherapeuten zusammen.
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Das Podologen-Gesetz (Abkürzung: PodG) kann hier eingesehen werden.