Eine Künstleragentur oder auch Künstlervermittlung, vermittelt als Dienstleister zwischen Künstlern (in den meisten Fällen Sänger, Musiker und Schauspieler) und deren Kunden (zum Beispiel Veranstalter von kulturellen Events), wobei die Agentur einerseits Anfragen der Kunden bedient und andererseits die Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Vertragsabschlüsse für die Künstler übernimmt. Darüber hinaus übernehmen einige Künstleragenturen weitere verschiedene Dienstleistungen im Zusammenhang mit Organisation und Planung des jeweilig geplanten Events vom Kunden. Namenhafte Künstleragenturen finden sich beispielsweise in München, Köln, Hamburg oder Berlin. Künstleragenturen arbeiten in der Regel mit freischaffenden Künstlern zusammen und haben nach abgeschlossenem Vertrag über die Betreuung eines Künstlers, je nach Vertragslage rechtlichen Anspruch auf alleinige Vermittlung (Exklusivvertrag) von Engagements, wofür sie in der Regel auf Provisionsbasis (15 bis 20 Prozent zuzüglich der Umsatzsteuer sind marktüblich) bezahlt werden. Der Künstler kann sich aber auch selbst vermarkten oder aber auch mehreren Künstleragenturen seine Vermittlungsrechte im Sinne eines nicht exklusiven Kontaktes übertragen, um sich nicht fest an eine Künstleragentur zu binden. Im Gegensatz dazu sind bei so genannten Gastspieldirektionen meistens die entsprechenden Veranstalter und nicht die Künstler selbst direkte Vertragspartner.
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