Der Begriff Klimaanlage meint eine Anlage zur Erzeugung und Aufrechterhaltung eines gleichmäßigen Raumklimas. Im Ausland wird oft unter Klimaanlage lediglich eine Raumkühlung (die so genannte air condition) verstanden. Klimaanlagen stellen für Mensch oder Tier ein zuträgliches Klima in Räumen her. Ein für den Menschen als angenehm empfundenes Raumklima hat eine Temperatur von ca. 22 °C und ca. 50 % relative Luftfeuchtigkeit. Bei Maschinenräumen werden die Umgebungsbedingungen für die Anlagen gesichert. Eine Klimaanlage konditioniert mit Hilfe der Zuluft und der Luftführung die Luft in einem Raum. Die Einteilung und Unterscheidung erfolgt nach den geregelten thermodynamischen Funktionen für die Zuluft. Klimaanlagen werden nach der Lüftungsfunktion gekennzeichnet. Wird von außen Luft zugeführt, so handelt es sich um eine Klimaanlage mit Lüftungsfunktion, wird dagegen nur Umluft verwendet, so ist das eine Klimaanlage ohne Lüftungsfunktion. Frische Atemluft wird den Arbeitsräumen zugeführt und auch Gerüche und Schadstoffe, wie Lösungsmittel aus Baustoffen oder Teppichen, Ozon aus Laserdruckern, Stäube, Gase und Dämpfe aus Herstellungsprozessen etc. werden abgeführt. Bei etwa 20 °C ist der Mensch zu 100 % leistungsfähig, bei 28 °C sinkt die Leistungsfähigkeit bereits auf ca. 70 % und bei 33 °C auf ca. 50 % ab.
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