Heilpraktiker ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Eine staatliche Erlaubnis ist erforderlich für die Praktizierung der Heilkunde, allerdings benötigen Heilpraktiker keine ärzliche Approbation und üben den Beruf auf eigene Verantwortung aus. Hauptbestandteil der Arbeit ist das Heilen und Lindern von Krankheiten. Für Heilpraktiker gibt es keine gesetzlich geregelte Prüfung, trotzdem muss eine ärztliche Prüfung abgehalten werden. Ein ärztliches Attest, polizeiliches Führungszeugnis, Hauptschulabschluss ist die Bedingung für die Ausführung der gesamten Tätigkeit. Die Genehmigung des Gesundheitsamtes wird benötigt, um die Zulassung zu bekommen, damit Patienten sich sicher sein können, dass von dem Heilpraktiker keine Gefahr ausgeht. Ärzte können auch mit Heilpraktikern eine Gemeinschaftspraxis gründen. Hierbei teilen sich Ärzte und Heilpraktiker die Werbekosten und die gemeinsamen Räume. Akupunktur ist eine sehr gute Behandlungsmethode von Schmerzen aller Art, Naturheilkunde beschäftigt sich mit der Selbstheilung. Um Tiere zu heilen, braucht man einen Tierheilpraktiker.
Wer nach Heilpraktiker sucht, der kann sie bundesweit in Städten wie Karlsruhe, Offenbach, Leipzig, Mannheim, Frankfurt, Nürnberg, Hamburg, Berlin, Dortmund und vielen weiteren Städten finden.
Ähnliche Themenbereiche wie Bachblütentherapie, Akupunktur, Naturheilkunde und Informationen wie diese können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden.