In Haarstudios (oftmals auch als Friseursalon bezeichnet) arbeiten Friseure die verschiedenste Tätigkeiten für den Kunden durchführen, wie beispielsweise Waschen, Schneiden, Föhnen und Färben der Haare auf dem Kopf, Wimpern und Augenbrauen. Weitere Dienstleistungen sind Strähnen (American Colors, Folien-, Hauben-, Kamm- und Handschuhsträhnen, Painting), Tönen, Einlegen (Wasserwellwickler), Dauerwellen, Volumenwellen (unter anderem Headlines, auswaschbar) oder auch eine pflegende Haarkur. Auch umfangreichere Herausforderungen wie Galafrisuren, Hochsteckfrisuren, Haarverlängerung, Haarverdichtung, Typberatung und Farbberatung werden in der Regel elegant gemeistert. Oftmals werden auch Rasur, Maniküre, Nageldesign, Schminke und das Zupfen der Augenbrauen angeboten. Haarstudios finden sich in vielen Städten, wie zum Beispiel Freiburg, Erlangen, München, Berlin und Hannover. Zum Schutz gegen eine Verunreinigung der Kleidung durch Haare, Shampoos, Gele und Farben wird den Kunden in Haarstudios in den meisten Fällen ein Umhang umgelegt. In den Kragen dieses Umhangs werden gelegentlich ringsherum Papiertücher geklemmt, um ein Reiben am Hals zu verhindern und aus hygienischen Gründen, wobei der gleiche Effekt auch durch eine dehnbare Halskrause erreicht wird. Diese breite Halsbinde aus kreppähnlichem Material wird vom Friseur straff um den Hals des Kunden gelegt, anschließend wird der Umhang umgelegt und befestigt. Für die arbeitnehmerrechtlichen Belange der Friseure in den Haarstudios ist in Deutschland die Gewerkschaft für Dienstleister ver.di zuständig. Die gesetzlich vorgeschriebene Unfallversicherung für Friseure ist wie auch bei den Ärzten und Pflegeberufen die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege mit ihrem Hauptsitz in Hamburg.
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