Nach Paragraph Eins des Berufsbildungsgesetzes (kurz: BBiG) sollen durch eine Fortbildung Qualifikationen, die bereits in einem Ausbildungsberuf erworben wurden, erhalten, erweitert, der technischen Entwicklung angepasst oder auch so ausgebaut werden, dass ein beruflicher Aufstieg möglich wird. Man unterscheidet bei den einzelnen Fortbildungen nach Anpassungsfortbildung und Aufstiegsfortbildung. Fortbildungszentren verschiedenster Art, finden sich beispielsweise in München, Münster, Wuppertal und Aachen. Die durch die jeweilige Fortbildung erworbenen Qualifikationen werden in den meisten Fällen durch Prüfungen nachgewiesen, die die zuständigen Stellen (zumeist Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern), durchführen. Einige verschiedene Fortbildungen sind auch durch entsprechende bundesweit gültige Rechtsverordnungen, die von den zuständigen Bundesministerien erlassen werden, geregelt. Als berufliche Aufstiegsfortbildung bezeichnet man zum Beispiel die von Facharbeitern besuchten Kurse, die zu einer Meisterprüfung führen, außerdem Kurse zur Vorbereitung auf Prüfungen zur so genannten Fachwirt- Qualifikation oder auch die Lehrgänge, die auf eine Prüfung nach der Ausbilder- Eignungsverordnung (AEVO) vorbereiten. Neben der Fortbildung ist auch die berufliche Weiterbildung für viele Arbeitnehmer interessant. Berufliche Weiterbildung umfasst unter anderem auch Umschulungen, autodidaktische Weiterbildung und betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen, wobei zu beachten ist, dass diese Bildungswege nicht zur Fortbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes zählen.
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