Brandschutztore gehören, wie die Brandschutztüren und Brandschutzklappen, zu den Feuerschutzabschlüssen. Brandschutztore werden in der Regel in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden eingebaut. Ob eine Wand als feuerhemmend oder Feuer beständig gilt, hängt davon ab, über welchen Feuerwiderstand (auch Brandwiderstand genannt) sie verfügt. Vom Feuerwiderstand hängt die jeweilige Feuerwiderstandsklasse eines Bauteils ab. Das gilt auch für Brandschutztore. Brandschutztore werden in Feuerwiderstandsklassen von T 30 bis T 180 eingeteilt. Die Zahl gibt die Minuten an, in denen die Brandschutztore einem Feuer widerstehen müssen, ohne dabei die Funktionsfähigkeit zu verlieren. Feuerhemmende Tore müssen mindestens über die Feuerwiderstandsklasse T 30 verfügen, feuerbeständige Tore über die Feuerwiderstandsklasse T 90. Brandschutzwände, Brandschutztore und gegebenenfalls eingebaute Verglasungen sollten stets der gleichen Feuerwiderstandsklasse entsprechen. Neben der Widerstandsfähigkeit gegenüber Feuer können Brandschutztore und andere Feuerschutzabschlüsse auch rauchdicht sein. Diese Feuerschutzabschlüsse verhindern nicht nur die Ausbreitung des Feuers, sondern auch die Ausbreitung des Rauchs. Rauchdichte Brandschutztore verfügen über eine umlaufende Dichtung. Die Dichtung verhindert, dass auch durch die Spalten der Tore quellen kann.
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