Baugeschäfte werden in vielen Fällen als Bauunternehmen oder Baubetriebe bezeichnet. Manchmal ist mit dem Begriff Baugeschäft auch die Baubranche (auch Bauwirtschaft genannt) an sich gemeint. Beim Baugeschäft geht es um die Erbringung von Bauleistungen. Meistens handelt es sich dabei um Bauleistungen aus den Bereichen Hochbau und Tiefbau. Baugeschäfte werden oftmals danach unterschieden, welche Leistungen sie in welchem Umfang anbieten. So differenziert man in der Bauwirtschaft Fachunternehmer, Generalunternehmer sowie Totalunternehmer. Fachunternehmer haben sich auf ein Gewerk der Baubranche spezialisiert, beispielsweise Schreinereien. Generalunternehmer leiten sämtliche Bauleistungen auf der Baustelle, wobei Handwerker aller Gewerke vom Generalunternehmer beschäftigt oder zumindest beauftragt werden. Der Totalunternehmer übernimmt die gleichen Bauleistungen aus dem Baugeschäft wie der Generalunternehmer, erbringt allerdings noch zusätzliche Leistungen zur Planung der Bauwerke. Wenn von einem Baugeschäft keine Bauleistungen selber erbracht werden und stattdessen beauftragte Subunternehmer die Bauleistungen ausführen, so spricht man von einem Generalübernehmer. In der BRD müssen Bauhandwerksbetriebe von einem handwerklichen Betriebsleiter geführt werden. Zudem muss der handwerkliche Betriebsleiter über eine so genannte Ausübungsberechtigung verfügen. Von dieser Regelung betroffen sind beispielsweise Straßenbauermeister, Betonbauermeister und Maurermeister.
Zahlreiche Bauunternehmen aus dem Baugeschäft, beispielsweise aus Schönwalde-Paaren, Glien, Calw-Hirsau, Kleve, Schenkendöbern, Pilsting, Weimar, Aschau, Hamburg, Bad Kleinen und Axstedt, sind bereits im Firmenverzeichnis von Adressennet vertreten. Die Bauunternehmen aus der Bauwirtschaft nutzen die Plattform, um ihre Bauleistungen so effektiv wie möglich im Web zu bewerben. Falls Sie ebenfalls ein Baugeschäft betreiben und Ihre Bauleistungen über unser Webverzeichnis vermarkten möchten, kontaktieren Sie uns doch.
Ähnliche Themenbereiche wie Baudienste, Baudienstleistung und Bauen können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden. Den vollständigen Gesetzestext der Verordnung über die Betriebe des Baugewerbes, in denen die ganzjährige Beschäftigung zu fördern ist (Kurzbaubetriebe-Verordnung) findet man im Internet unter anderem hier.